Der IBSF-Kongress ist die höchste Instanz der IBSF und besteht aus den von den Mitgliedern des Exekutivkomitees ernannten Deligierten. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig auf dem jährlich stattfindenden Kongress.
Die Mitglieder des IBSF-Exekutivkomitees werden alle vier Jahre vom Kongress gewählt (IBSF Exekutive Komitee Kandidaten Prozess Regelung), mit Ausnahme des Vorsitzenden des Athletenbeirates, der von den Athleten direkt gewählt wird. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Verbands- und Finanzfragen, dem Vizepräsidenten für Sport, dem Vizepräsidenten für Internationale Angelegenheiten, dem Vizepräsidenten für Marketing und Veranstaltungen, dem Vizepräsidenten für Kommunikation, dem Vizepräsidenten für Rechtsfragen, dem Vorsitzenden des Athletenbeirates und dem Generalsekretär (ohne Stimmrecht). Ein Land darf nur mit einem Mitglied vertreten sein, mit Ausnahme des Vorsitzenden des Athletenbeirates.
Das Wahlverfahren des IBSF-Exekutivkomitees finden Sie hier.
Die verschiedenen Ausschüsse erstatten dem Generalsekretär Bericht, der diese Berichte den zuständigen Vizepräsidenten vorlegt. Jeder Vizepräsident kann jederzeit an seiner Ausschusssitzung teilnehmen. Der Generalsekretär kann mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten die Vorsitzenden eines Ausschusses zu einer Exekutivkommiteesitzung einladen, um Berichte oder Vorschläge vorzulegen oder weiter zu erläutern.
Der Generalsekretär leitet die operative Ebene der IBSF gemäß der Vision und Mission des Exekutivkomitees. Der Generalsekretär berichtet an das Executivekommitee.