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Am 19.Dezember 2017 hat die IBSF mittels ihres Rechtsberaters eine Beschwerdebegründung und eine Klageschrift für eine einstweilige Verfügung an den Sportsgerichtshof (CAS) in Lausanne geschickt.

Die Präsidentin des Schiedsgerichts des Sportsgerichtshofes (CAS) hat am 3.Januar 2018 hierzu folgende Entscheidung getroffen:

1.       Das CAS hat eindeutig keine rechtliche Zuständigkeit, um auf die Beschwerde, vorgetragen von der IBSF im CAS Fall  2017/A/5476 The International Bobsleigh and Skeleton Federation gegen Alexander Tretiakov, Elena Nikitina, Mariia Orlova, Olga Potylitsina, Ilvir Khuzin, Alexander Kasyanov & Aleksei Pushkarev, einzugehen.

2.       Entsprechend Artikel R37 der sportbezogenen Schiedsgerichtsordnung wird das Verfahren  CAS 2017/A/5476 The International Bobsleigh and Skeleton Federation gegen Alexander Tretiakov, Elena Nikitina, Mariia Orlova, Olga Potylitsina, Ilvir Khuzin, Alexander Kasyanov & Aleksei Pushkarev eingestellt und von der CAS Liste gestrichen.

Als Folge dürfen die oben genannten Athleten bei den IBSF Veranstaltunge wie z.B. dem Weltcup, dem Europa Cup, dem Nord Amerika Cup oder dem Intercontinental Cup starten.

CAS Weisung:

http://www.ibsf.org/images/documents/downloads/Anti-Doping/Sanctions/CAS_Decision_04012018.pdf

Die detaillierte Entscheidung wird publiziert sobald diese vom CAS vorliegt.

Für Fragen wenden sie sich bitte an:

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