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Am 3.Januar 2019 traf sich das Anti-Doping Disziplinargremium (ADHP) des Internationalen Bob & Skeleton Verbandes (IBSF), bestehend aus Dolf Segaar (Vorsitzender), Dr. Alessia di Gianfrancesco, Prof. Dr. Ian Blackshaw und Prof. Dr. Peter Hemmersbach, zu einer abschließenden Anhörung in Anwesenheit der Herren Aleksander Zubkov, Aleksander Kasjanov, Ilvir Khuzin und Aleksei Pushkarev. Die Athleten wurden begleitet von deren Rechtsanwalt, Herrn Artem Patsev.
Das ADHP kam zu dem Schluß, dass Aleksander Kasjanov, Ilvir Khuzin, Aleksei Pushkarev and Aleksander Zubkov einen Verstoß gegen Artikel 2.2 der IBSF Anti-Doping Regeln in Verbindung mit M2.1 der 2014 WADA Prohibited List mittels des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode (z.B. Substitution von Urin) begangen haben. Diese Verstöße sind für jeden einzelnen Athleten als ein einziger Verstoß gemäß Artikel 10.7.4 der IBSF Anti-Doping Regeln 2009 zu sehen.
Bei jedem Athleten handelt es sich um den ersten Anti-Doping Regelverstoß. Es liegen keine Umstände vor, die zu einer Aufhebung oder Verkürzung der geregelten Strafe führen würden.
Die Herren Aleksander Kasjanov, Ilvir Khuzin und Aleksei Pushkarev, sind bereits seit 13. Dezember 2018 provisorisch gesperrt. Herr Aleksander Zubkov ist seit 19.Dezember 2018 provisorisch gesperrt.
Für die oben genannten Anti-Doping Regelverstöße wird jeder der Herren Aleksander Kasjanov, Ilvir Khuzin, Aleksei Pushkarev und Aleksander Zubkov mit einer zweijährigen Sperre belegt, welche mit dem Tag ihrer provisorischen Suspendierung beginnt. Für die ersten drei genannten Herren ist dies der 13. Dezember 2018 und dauert daher bis 12. Dezember 2020, für Herrn Zubkov ist es der 19. Dezember 2018 und dauert daher bis 18. Dezember 2020. In diesem Zeitraum dürfen sie an keinem Wettkampf oder keiner „Aktivität” teilnehmen. Der Begriff „Aktivität“ umfasst beispielsweise auch Verwaltungstätigkeiten wie die Tätigkeit als Funktionär, Direktor, Führungskraft, Angestellter oder Freiwilliger der Nationalen Organisationen.
Zusätzlich zu der automatischen Disqualifizierung der Ergebnisse während den Olympischen Winterspielen 2014, werden alle Wettkampfergebnisse (Medaillen, Punkte und Preise) der Herren Aleksander Kasjanov, Ilvir Khuzin, Aleksei Pushkarev und Aleksander Zubkov aberkannt, dies seit:
für Aleksander Kasjanov: 14.Februar 2014
für Ilvir Khuzin: 15.Februar 2014
für Aleksei Pushkarev: 23.Februar 2014
für Aleksander Zubkov: 23.Februar 2014
Die Athleten haben das Recht diese Entscheidung vor dem Sportschiedsgericht CAS anzufechten.
Die betroffenen Personen sowie der Russische Bobverband (BFR) wurden entsprechend informiert.
Die beiden noch ausstehenden Fälle Maxim Belugin und Alexey Voevoda werden derzeit noch behandelt.
Begründete Entscheidung des Disziplinargremium (ADHP):
https://www.ibsf.org/images/documents/downloads/Anti-Doping/Sanctions/IBSF_ADHP_Decision_4_athletes_RUS_16012019.pdf
Für weitere Fragen kontaktieren sie bitte:
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